Tel: 0179 – 2226381

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PAARBERATUNG & -THERAPIE

Qualifikation zur Durchführung von Psychologischer Diagnostik (gem. Paragraf 163 FamFG) liegt vor.

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Mediation und Streitschlichtung

Nachhaltige Konfliktlösung

Sie befinden sich in einer konflikthaften Situation, die Sie gern auflösen möchten? Als Mediator unterstütze ich Sie dabei, eigenständig gemeinsam Lösungen für Konflikte zu finden. Sie suchen Rat, wie Sie aus einer belastenden Situation, in der Sie sich infolge eines Konflikts befinden, herausfinden können? Ich berate Sie gern.

Was ist Mediation?

  • Die Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Konfliktlösung.
  • Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren.

Der Mediator hilft beiden Parteien, gemeinsam eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. Die Konfliktparteien sprechen über den Mediator miteinander. Dadurch wird das Verständnis für die Position der anderen Partei und deren Handeln initiiert.

Der Mediator macht keinen eigenen Lösungsvorschlag.

  • Die Lösungen, die in einer Mediation gefunden werden, sind i.d.R. nachhaltig, weil beide Parteien die Lösung gemeinsam entwickelt haben.
  • Das Verfahren ist offen für die Kreativität der Medianden. Auch Lösungen außerhalb des Rechts sind möglich, sofern sie nicht rechtswidrig sind.
  • Das Verfahren ist für beide Parteien ergebnisoffen. Das gilt auch, wenn die Medianden zur Teilnahme an der Mediation aufgefordert worden sind (z.B. von einem Vorgesetzten oder der Personalabteilung).
  • Das Verfahren benötigt Informiertheit. Alle für den Konflikt und dessen Lösung relevanten Informationen müssen auf den Tisch.
  • Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Die Medianden können die Mediation jederzeit abbrechen, wenn sie keinen Sinn in einer Fortsetzung sehen.

Der Mediator ist per Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf niemandem über die Inhalte oder Ergebnisse der Mediation Auskunft geben. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Medianden den Mediator schriftlich ermächtigt haben, Dritte über bestimmte Inhalte oder Ergebnisse zu informieren. Weitere Ausnahmen regelt das Mediationsgesetz.

Die Medianden vereinbaren in der Mediation, ob sie verschwiegen sein wollen oder ob und falls ja, mit wem sie über die Mediation sprechen wollen. Hier müssen beide Medianden zustimmen! Wird über eine Öffnung keine Einigkeit erzielt, sind auch die Medianden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Mediator ist neutral.

Zu Beginn einer Mediation wird eine schriftliche Mediationsvereinbarung bzw. ein schriftliches Arbeitsbündnis abgeschlossen.
Zum Abschluss werden gefundene Lösungen in der Regel in einer Abschlussvereinbarung niedergeschrieben. Ist eine rechtsgültige Vereinbarung erforderlich, muss bzw. müssen ein oder ggf. mehrere Anwälte einbezogen werden.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dass es in einem zu vereinbarenden zeitlichen Abstand eine Folgesitzung gibt, um zu schauen, ob sich die vereinbarten Lösungen bewährt haben oder ob nachjustiert werden muss.

norman harras

Norman Harras ist Sachverständiger für Familienrecht und der Gründer der Gemeinschaftspraxis  Harras & Kollegen.

M.A. Human Communication
Kommunikationspsychologie- und Management
Dipl. Sozialarbeiter
Sozialpädagoge (FH)

Riesaer-Str. 15 | 01561 Priestewitz
Tel: 0179 – 2226381
normanharras@googlemail.com

  • 2021 Erwerb der Qualifikation für Psychologische Diagnostik (Paragraf 163 FamFG), hochschuldidaktische Weiterbildung zur digitalen Lehre (BA Breitenbrunn)

  • ab  2021 ff. Hochschuldozent BA Breitenbrunn, SRH Dresden, Dresden School of Management  (WS)(nebenamtlich)

  • ab 2020 Sachverständiger für Familienrecht

  • ab 2016: Studium der Kommunikationspsychologie /Management bis 2019: Masterabschluss

  • ab 2016: Sachgebietsleiter Gerichtshilfe bei einem Landkreis

  • ab 2005: Sachbearbeiter Familiengerichtshilfe bei einem Landkreis

  • ab 2001: Arbeit in mehreren Felder der Sozialen Arbeit

  • ab 1997: Studium der Sozialen Arbeit bis 2001 –> Abschluss als Diplom- Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (FH)

  • diverse Fort- & Weiterbildungen in Pädagogik und Entwicklungspsychologie, Psychologische Diagnostik / Testverfahren in familiengerichtlichen Gutachten; Mediationsausbildung (Zertifikat)
  • Mitglied im Fachverband Anwalt des Kindes  (FvAK e.V.)
  • Mitglied im Verein für Kommunikationspsychologie und -management an der Dresden International University e.V
  • Organisationsberatung, Organisationsuntersuchungen
  • Sachkunde im Familienrecht
  • Moderation, Mediation
  • Verfahrensbeistandschaften

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